PaB
Partner am Bau GmbH

Dienstleistung


 

Personalverleih im Bauhauptgewerbe ist nur Firmen gestattet, welche selbst zum Bauhauptgewerbe gehören und zusätzlich über eine gültige Zulassung zur Arbeitnehmerüberlassung verfügen.

 

Wir erfüllen alle Anforderungen und können dies mit gültigen Urkunden belegen.

 

Personalkosten stellen in einem Unternehmen einen der wesentlichen Kostenfaktoren dar. Die Auftragslage eines Unternehmens ist wiederrum an die konjunkturelle Entwicklung der Gesamtmarktwirtschaft gekoppelt, welche ständigen Schwankungen unterworfen ist.

Für ein ausgewogenes Input- Output Verhältnis stellt die Arbeitnehmerüberlassung für Baubetriebe ein interessantes Instrument dar.

Mit dem Einsatz der Arbeitnehmerüberlassung erreichen Sie folgende Vorteile:

  • es fallen keine „Leerläufe an“ da Personal nur auftragsbezogen eingesetzt wird, Sie optimieren Ihre Personalkosten, indem Sie entscheiden wann Ihr Bauvorhaben personaltechnisch verstärkt bzw. wann Personal freigemeldet wird

  • nur bei Bedarf verstärken Sie Ihr Team

  • Sie haben die Möglichkeit auf einen großen Mitarbeiterpool zurück zu greifen und qualifiziertes Personal projektbezogen zu ordern

  • Sie sichern Arbeitsplätze Ihrer Belegschaft

  • Sie steigern ihre Terminsicherheit, Flexibilität, Produktivität und den Umsatz

 

Als „Partner am Bau“ verstehen wir uns als ein Bindeglied im Bereich des auftragsbezogenen Personalbedarfs.

  • NEU-Einsätze können wir in der Regel, bei freier Kapazität, sogar innerhalb von 24 Stunden, bundesweit, realisieren.

  • Wir übernehmen die Einsatzlogistik. Wir organisieren die Fahrzeuge für Anfahrten, die notwendigen Unterkünfte und Kleinwerkzeuge.

  • Sie entscheiden wann, wo und wie viele Mitarbeiter Sie einsetzten. Wir bedienen Aufträge bereits ab zwei Mitarbeitern.

  • Sie entscheiden wann die Mitarbeiter freigemeldet werden, ohne dass zusätzliche Kosten anfallen.

  • Zur Abrechnung werden nur die tatsächlich erbrachten Stunden herangezogen. Es fallen keine weiteren Kosten wie Anfahrten, Übernachtungen bzw. sonstige Zuschläge, an.

  • Bei Krankheits-, Urlaubs- bzw. sonstigen Personalausfall garantieren wir kurzfristig gleichwertigen Ersatz.

  • Die Abrechnung erfolgt nach einem einheitlichen Stundenverrechnungssatz, mit dem die Mindestlöhne, SV-Beiträge und sonstige Kosten abgedeckt sind.

 

Wir sind Ihr zuverlässiger und kompetenter „Partner“ im Bereich des Personalwesens.